Garantiebedingungen
Garantiebedingungen der KSE-LIGHTS GmbH, Stand 11.2024Für alle Produkte der KSE-LIGHTS GmbH gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten auf jegliche
Arten von Fehlern oder Fehlfunktionen, die durch Produktionsfehler ausgelöst werden.
Auf Akkumulatoren gewähren wir eine verkürzte Gewährleistung von 12 Monaten.
Darüber hinaus gewährt die KSE-LIGHTS GmbH im Rahmen der Kulanz bei folgenden Produktgruppen
eine erweiterte Garantie für eine reibungslose Funktion über die gesetzliche Gewährleistungsfrist
hinaus:
1. Wiederaufladbare Leuchten
Garantie: 2 Jahre bei normaler Nutzung und maximal 250 Ladezyklen pro Jahr. Ausgeschlossen von der
Garantie ist ein Kapazitätsverfall von bis zu 20%, der als normaler Verschleiß angesehen wird.
2. Wiederaufladbare Leuchten der „SUPAHERO“-Serie
Garantie: 3 Jahre auf Leuchte und Akkumulator, bei maximal 250 Ladezyklen pro Jahr. Ein
Kapazitätsverfall von bis zu 20% wird nicht von der Garantie abgedeckt, da dies dem normalen Verschleiß entspricht.
3. Mobile Raumleuchten der FSL-Serie (LED-MAMBA)
Funktionsgarantie: 2 Jahre und maximal 15.000 Betriebsstunden bei einer L70B50-Klassifizierung (d. h.
maximal 30% Lichtstromverlust bei höchstens 50% der Dioden).
4. Mobile Raumleuchten der PML-Serie (LED-Moon)
Funktionsgarantie: 2 Jahre, unabhängig von der Betriebsstundenanzahl, bei einer L70B50-Klassifizierung (d. h. maximal 30% Lichtstromverlust bei höchstens 50% der Dioden).
5. Stationäre Leuchten mit ATEX-Baumusterprüfung
Funktionsgarantie: 3 Jahre, unabhängig von der Betriebsstundenanzahl, bei einer L70B50-Klassifizierung (d. h. maximal 30% Lichtstromverlust bei höchstens 50% der Dioden).
6. Stationäre Leuchten der TL, ML, HT, und UF-Serien
Funktionsgarantie: 5 Jahre, unabhängig von der Betriebsstundenanzahl, bei einer L80B50-Klassifizierung (d. h. maximal 20% Lichtstromverlust bei höchstens 50% der Dioden).
7. Alle weiteren Produkte und Zubehör
Es gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren.
Ausschlüsse von der Garantie
Die KSE-LIGHTS GmbH übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung in folgenden Fällen:
-Unsachgemäßer Gebrauch der Produkte.
-Korrosionsschäden, die durch äußere Einflüsse entstanden sind, welche nicht auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sind.
-Offensichtlich mangelnde oder nicht durchgeführte Wartung und Reinigung der Produkte.
-Schäden durch eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen am Produkt, die nicht durch autorisierte Fachkräfte erfolgt sind.
-Schäden, die durch den Einsatz von Ersatzteilen oder Zubehör entstehen, die nicht von der KSE-LIGHTS GmbH stammen oder nicht vom Hersteller empfohlen werden.
- Übermäßige physische Belastungen oder mechanische Beschädigungen, wie Stürze, Stöße oder unsachgemäße Lagerung.
Wichtige Hinweise zu den Garantiebedingungen
-Die erweiterte Garantie beginnt mit dem Datum der Lieferung oder Rechnungsstellung und endet nach Ablauf des jeweils festgelegten Zeitraums.
-Im Garantiefall übernimmt KSE-LIGHTS GmbH die Reparatur oder den Austausch des defekten Produkts nach eigenem Ermessen. Ersatzlieferungen erfolgen nach Verfügbarkeit.
-Die KSE-LIGHTS behält sich vor ein technisch äquivalentes Austauschprodukt zu liefern, sollte es zu Abkündigungen kommen.
- Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn das Produkt ordnungsgemäß und im Einklang mit den Herstellerangaben verwendet wurde.
-Ein normaler Kapazitätsverlust bei Akkumulatoren von bis zu 20% wird nicht von der Garantie abgedeckt, da dies als normaler Verschleiß gilt.
Die vorstehenden Garantiebedingungen lassen die gesetzlichen Rechte des Käufers unberührt.